Obstgelee & Fruchtaufstrich

Obstgelee ist eine streichfähige Zubereitung aus Saft und Zuckerarten. Die Gelierung erfolgt mittels Apfelpektin und Zitronensäure zur pH-Wertregulierung.
Die Herstellung von Obstgelee ist in der "EG-Richtlinie 2001/113/EG vom 20. Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees…" geregelt.
Die Bezeichnung "extra" bedeutet einen erhöhten Saftanteil gegenüber Gelee "einfach".
Fruchtaufstrich ist ein Brotaufstrich der nicht unter die genannte EG- Richtlinie fällt. Er wird aus Früchten, Fruchtmark und Zuckerarten unter Verwendung von Pektin und Zitronensäure hergestellt.
Produktkatalog Obstgelee (1.05 MB)
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